Unter die Leistungen der Pflegeversicherung ( SGB XI) fällt:
- Große/ kleine Morgen-/Abendtoilette (Duschen, Baden, Haare waschen)
- Hilfe bei den Ausscheidungen
- An-/ Aus-/ Umkleiden
- Inkontinenzversorgung (Windelhosenwechsel)
- Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
- Vorbereiten, Begleitung und Durchführung von Mahlzeiten
- Begleitung und Durchführung der Zahnreinigung
- Lagern, Betten
- Hauswirtschaftshilfe (auch über Entlastungsleistung §45b SGB XI)
Unter die Leistungen der Krankenversicherung (SGB V ) fällt:
- Medikationsgabe
- Herrichten der Medikamentenbox
- Kompressionsstrümpfe an- / ausziehen
- Kompressionsverbände anlegen und abnehmen
- Verbandswechsel
- Insulingabe
- Blutzuckermessung
- Blutdruckmessung
- und weitere Leistungen.
Pflegeberatungseinsätze nach §37.3 SGB XI können ebenfalls durch uns durchgeführt werden.
Pflegegrad 2-3 einmal halbjährlich
Pflegegrad 4-5 einmal im Quartal
Für weitere Information zum Thema Pflegesachleistungen, Pflegegeldleistungen, Pflegekombinationsleistungen stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.
Bei Interesse nutzen Sie bitte unser Kontaktformular, wir werden uns umgehend bei Ihnen zurückmelden.
Unser Einzugsgebiet beschreibt einen Radius von 15 km um unseren Standort herum.